Ursprünglich hatte das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) für das Projekt „Osnabrück – Innovative Radverkehrsanlagen Wallring“ eine Förderung von 5,75 Millionen Euro in Aussicht gestellt. Prämissen waren die Umsetzung innovativer Radverkehrsanlagen unter Stärkung der Grünstrukturen bei möglichst weitgehendem Erhalt der Leistungsfähigkeit des Walls. Im Zuge des Planungsfortschritts ergaben sich jedoch diverse Probleme, die spätestens infolge des im Juni 2023 vom Rat mehrheitlich beschlossenen Kompromisses zur Sperrung des Neumarkts nicht mehr ausräumbar waren. Unter anderem wäre der Erhalt der Leistungsfähigkeit des Walls für den motorisierten Individualverkehr angesichts der aktuellen Verkehrsbelastungen aus Sicht der Verwaltung nur unter Beibehaltung der Vierspurigkeit des Wallrings möglich.
Widerspruch der Stadt scheitert
Die Pläne für den nördlichen Wallring wurden dementsprechend angepasst und fortlaufend mit dem BALM abgestimmt. Aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen, aber auch, weil der ursprüngliche Förderzeitraum nicht mehr eingehalten werden konnte, war das Vorhaben aus Sicht des BALM schließlich jedoch nicht mehr förderfähig. Gegen den ablehnenden Bescheid im Juni 2024 legte die Stadtverwaltung fristgerecht Widerspruch ein, den sie im Oktober ausführlich begründete. Hauptargument war, dass auch bei Beibehaltung der Vierspurigkeit in vielen Abschnitten innovative Radverkehrsanlagen entstehen könnten, die in dieser Weise bundesweit bislang einmalig sind. Dieser Argumentation ist das BALM nicht gefolgt; der entsprechende Bescheid ging am 13. Januar bei der Stadtverwaltung ein. Demnach wird das BALM lediglich die bis zum Einleiten des Widerrufsverfahrens angefallenen Planungskosten – mindestens rund 125.000 Euro – fördern.
Geringe Aussicht auf Klage-Erfolg
Nach intensiver fachlicher und rechtlicher Bewertung durch die Fachbereiche Städtebau, Geodaten und Verkehrsanlagen sowie Recht und Datenschutz ist die Verwaltung zu dem Schluss gekommen, dass aufgrund der Abweichungen gegenüber der Förderkulisse und den darin formulierten Planungsprämissen die Chance auf Durchsetzung der städtischen Interessen vor dem Verwaltungsgericht Köln als sehr gering einzuschätzen ist und deshalb auf eine Klage verzichtet werden sollte. Dieser Einschätzung hat sich der nicht öffentlich tagende Verwaltungsausschuss am Dienstag einstimmig angeschlossen.
Andere Fördertöpfe möglich
Auf die konkreten Planungen hat der weitgehende Verlust der BALM-Förderung gleichwohl nur geringe Auswirkungen, zumal die BALM-Förderung sich nur auf den Ausbau der Radverkehrsanlagen am nördlichen Wallring beschränkt hätte. Die Stadt wird nun unter Nutzung der bereits erstellten Pläne einen Vollausbau des Erich-Maria-Remarque-Rings und des Goetherings anstreben, die über die sonst üblichen Töpfe mit bis zu 80 Prozent gefördert werden können. Vor diesem Hintergrund reduziert sich der Verlust der ursprünglich eingeplanten, nun aber nicht bewilligten 5,625 Millionen Euro (nach Abzug der Planungskosten) auf 1,125 Millionen Euro, während die Stadt im Gegenzug mehr planerische Freiheiten erhält und prinzipiell auch höhere Gesamtkosten förderfähig blieben. Diese würden sich für den Umbau der überplanten Wallringabschnitte nach aktuellen Schätzungen auf rund 42 Millionen Euro belaufen.
Mehr Sicherheit für Radfahrende
Grundsätzlich kann die Stadt den Umbau des Erich-Maria-Remarque-Rings frühestens nach dem aktuell für Sommer 2026 geplanten Abschluss der Arbeiten an der Vehrter Landstraße angehen, da der Wallring auf der Hauptumleitungsstrecke liegt. Davon unbenommen werden im Zuge des „Aktionsplans sicherer Radverkehr“ zeitnah weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit von Radfahrenden umgesetzt. Nachdem im vergangenen Jahr bereits an Hasemauer, Konrad-Adenauer-Ring und Goethering die Gefahr von Dooring-Unfällen verringert und Platz zum sicheren Abstellen von Fahrrädern geschaffen wurde, liegt der Schwerpunkt ab April zunächst auf dem Erich-Maria-Remarque-Ring.