Das Fahrradpiktogramm auf dem Boden kennzeichnet die neue Fahrradstraße im Stadtteil Wüste.
In den Fahrradstraßen gilt für alle Verkehrsteilnehmenden eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Das nebeneinander Fahren für mehrere Radfahrende ist ausdrücklich erlaubt.

Neue Fahrradstraßen in der Wüste

Fahrrad-Symbole auf dem Boden kennzeichnen unter anderem die neuen Fahrradstraßen im Stadtteil Wüste. Die Heinrich- und Laischaftsstraße sind schon fertig. Auf der Kurzen Straße wird aktuell noch die Fahrbahnoberfläche erneuert. Damit ändern sich auch die Verkehrsregeln.

Statt des bisheringen unkomfortablen Kopfsteinpflasters entsteht an der Kurzen Straße eine angenehme Asphaltfahrbahn. Die Straße wird nach ihrer Fertigstellung den Arndt- mit dem Rosenplatz entlang des Wallrings verbinden. Die Laischaftsstraße und die Straße am Freigabe, die für Radpendler aus den südwestlichen Stadtteilen und Umlandgemeinden von großer Bedeutung sind, werden in den kommenden Wochen ebenfalls als Fahrradstraßen markiert und beschildert.

Mit Fertigstellung haben sich die Vorfahrtsregelungen an vielen Kreuzungen entlang der Fahrradstraßen geändert. Die Fahrradstraßen haben an ehemals "rechts vor links" geregelten Kreuzungen Vorfahrt. Die Kreuzung Laischaftsstraße/Heinrichstraße bildet eine Ausnahme, da hier zwei Fahrradstraßen aufeinandertreffen. An den verkehrsreichen Kreuzungen mit der Parkstraße und der Rehmstraße gelten gesonderte Vorfahrtsregeln, die durch Verkehrszeichen und Markierungen angezeigt werden.

Neues Design

Die Fahrradstraßenmarkierungen folgen dem neuen Design: Hauptbestandteil ist der unterbrochene Breitstrich als Sicherheitstrennstreifen zu Parkständen oder bei angrenzenden Seitenräumen ohne Parkmöglichkeiten. Zudem werden an jeder Kreuzung und auf längeren Strecken farbige Fahrradstraßenpiktogramme aufgebracht.

Was gilt in Fahrradstraßen?

In den Fahrradstraßen gilt für alle Verkehrsteilnehmenden eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Zusatzschilder können den motorisierten Verkehr zulassen, jedoch haben Autos nur "zu Gast" zu sein und dürfen weder den Radverkehr behindern noch gefährden. Das nebeneinander Fahren für mehrere Radfahrende ist ausdrücklich erlaubt.

Die Baumaßnahmen werden mit Mitteln aus der Landeszuwendung zur Förderung nachhaltiger Mobilität und Luftreinhaltung in der Stadt Osnabrück finanziert. In den kommenden Jahren sind weitere Straßen im Stadtgebiet als Fahrradstraßen geplant.

In Fahrradstraßen stehen Radfahrerinnen und Radfahrer im Fokus. Damit diese Straßen attraktiv und angenehm befahrbar sind, gelten einige Regeln, die dafür sorgen, dass sich der motorisierte Individualverkehr den Radelnden unterordnet. Bereits im Jahr 1997 wurde die Fahrradstraße mit dem heutigen Verkehrszeichen in Deutschland in das Straßenverkehrsrecht aufgenommen.

Welche Regeln gelten in einer Fahrradstraße?

Auch in der Stadt Osnabrück gelten für Fahrradstraßen die in der Deutschen Straßenverkehrsordnung (StVO) verankerten Regeln:

Eine Straße wird durch das Verkehrszeichen 244.1 zur Fahrradstraße. Fahrradstraßen, beziehungsweise deren Fahrbahnen, sind dem Radverkehr vorbehalten, eingeschlossen sind auch Elektro-Kleinstfahrzeuge wie E-Scooter.

Kfz-Verkehr ist in der Fahrradstraße nur dann erlaubt, wenn ein Zusatzzeichen wie Anlieger frei oder Kfz frei das so regelt (siehe oben).

Der Radverkehr hat in Fahrradstraßen immer Vorrang. Das Nebeneinanderfahren mit dem Fahrrad ist in Fahrradstraßen ausdrücklich erlaubt. Auf Radfahrer muss in Fahrradstraßen besonders Rücksicht genommen werden

In Fahrradstraßen darf höchstens Tempo 30 gefahren werden. Der Kfz-Verkehr muss sein Tempo an die Radfahrerinnen und -fahrer anpassen. Ist ein sicheres Überholen mit ausreichend Abstand nicht möglich, muss auf Radfahrerinnen und -fahrer Rücksicht genommen und langsam hinterherfahren werden. Autofahrerinnen und -fahrer müssen einen Mindestabstand von 1,50 Meter (innerorts) bzw. 2,0 Meter (außerorts) zu den Radfahrerinnen und -fahrern einhalten. Radfahrerinnen und -fahrer dürfen vom Kfz-Verkehr weder behindert noch gefährdet werden.

An gleichrangigen Knotenpunkt (zum Beispiel zwei aufeinandertreffende Fahrradstraßen) gilt rechts-vor-links, in solchen Fällen sind sogenannte Haifischzähne auf die Fahrbahn markiert.

Bei weitestgehend gleichrangige Knotenpunkte handelt es sich um Knotenpunkte, an denen die Fahrradstraße beispielsweise auf eine Tempo 30-Zone oder einen verkehrsberuhigten Bereich (Spielstraße) trifft. Hier ist der Verkehr im Verlauf der Fahrradstraße bevorrechtigt und der aus der Tempo 30-Zone kommende wartepflichtig.

Straßen, auf denen die maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gilt, sind der Fahrradstraße in der Regel übergeordnet und der Verkehr hat Vorfahrt.

Die Knotenpunkte werden entsprechend der Vorfahrtsregelungen und den Vorgaben der StVO beschildert und markiert.

So es nicht durch entsprechende Halteverbotsschilder verboten ist, ist das Halten und Parken auf der Fahrbahn in Fahrradstraßen grundsätzlich erlaubt.

Gestaltung der Fahrradstraßen

Für die Fahrradstraßen in der Wüste wird erstmalig ein einheitlicher Designbaukasten angewendet. Die Gestaltung zukünftiger Fahrradstraßen in Osnabrück erfolgt entsprechend dieser Musterlösungen und sorgt so für eine stadtweite Einheitlichkeit und Wiedererkennung.

In Fahrbahnmitte wird das Zeichen 244.1 als Piktogramm in überhöhter Darstellung aufgebracht. Diese Markierung erfolgt in allen Einmündungen und bei längeren Streckenabschnitten zusätzlich alle 100 Meter.

Um jederzeit zu erkennen, dass man sich auf einer Fahrradstraße befindet, wird eine gestrichelte weiße Linie an beiden Fahrbahnrändern aufgebracht. Diese wird in Bereichen, in denen neben der Fahrbahn geparkt werden darf, 0,75 Meter vom Fahrbahnrand abgesetzt und dient so als Sicherheitstrennstreifen zur Reduktion von Konflikten zwischen ruhendem Verkehr und dem Radverkehr (z.B. Dooring).

Immer dort, wo die Fahrradstraße einer kreuzenden Straße gegenüber vorfahrtsberechtigt ist, wird dies möglichst deutlich kenntlich gemacht. Wo diese vorhanden sind, werden dazu Pflasterflächen angepasst (Fahrbahn der Fahrradstraße mit roten Steinen).

Die Stadt Osnabrück hat eine klare Entscheidung für mehr Radverkehr im Sinne der nachhaltigen Mobilität getroffen. Gleichzeitig muss der steigende Anteil von Radfahrern im Verkehrsnetz Rechnung getragen werden. Dabei spielen Fahrradstraßen für die Radverkehrsförderung im Quartier eine wichtige Rolle. Ziel der Radverkehrsförderung der Stadt Osnabrück ist der Aufbau eines lückenlosen Radnetzes.

Fahrradstraßen können überall dort sinnvoll sein, wo aufgrund der städtebaulichen Situation keine (getrennte) Radverkehrsanlage realisiert werden kann und der Radverkehrsanteil hoch ist. Perspektivisch können insbesondere dicht bebaute Quartiere durch ein zusammenhängendes Fahrradstraßennetz an Attraktivität für den Radverkehr gewinnen. Wichtige Radverkehrsverbindungen ohne Radverkehrsanlagen werden so sichtbar. Dies kann einerseits die räumliche Orientierung der Radfahrenden und andererseits dem Regelbewusstsein anderer Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer erhöhen/verbessern.

Kurz: Fahrradstraßen sind ein wichtiges Instrument, dass für die Mobilitätswende zu Verfügung steht.

Fahrradstraßen haben hohe Relevanz für die Nahmobilität auf Quartiersebene. Sie bieten parallele Routen zu viel befahrenen Hauptverkehrsstraßen an, die idealerweise komfortabel, frei von Lärm und ohne störende Wartezeiten gutes Vorankommen mit dem Fahrrad ermöglichen. Dort, wo der motorisierte Individualverkehr zugelassen ist, ist dieser nur zu Gast in der Fahrradstraße. Das Miteinander zwischen Auto- und Radverkehr sorgt für eine gesteigerte gegenseitige Rücksichtnahme.

Vorteile für Radfahrerinnen und-fahrer:

  • Mehr Raum für den Radverkehr, nebeneinander fahren ist erlaubt
  • Durch die Bevorrechtigungen im Verlauf der Fahrradstraße können Ziele schneller, komfortabler und sicherer erreicht werden
  • Parallelrouten zu viel befahrenen Hauptverkehrsstraßen werden attraktiver
  • Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h erhöht die Sicherheit
  • Erhöhte Aufenthaltsqualität durch weniger Lärm und verringerte Emission

Vorteile für den motorisierten Individualverkehr:

  • Klare Regeln für Auto- und Radverkehr
  • Langfristig bedeutet zunehmender Radverkehr auch abnehmender Autoverkehr, dies bedeutet weniger Stau auf den Hauptverkehrsadern

Vorteile für Anwohnerinnen und Anwohner:

  • Sinkende Lärmbelastung
  • Sinkende Luftverschmutzung
  • Höhere Aufenthaltsqualität
  • Mehr Verkehrssicherheit vor der eigenen Haustür

Bislang gibt es in Osnabrück folgende Fahrradstraßen, von denen jedoch nicht alle nach dem neuen Designbaukasten gestaltet sind:

1 und 1a: Katharinen- und Augustenburgerstraße

2: Lohstraße

3: Kommenderie-/Kolping-/Lyrastraße

4: Wörthstraße

5: Heinrichstraße/ Kurze Straße

6: Laischaftsstraße/Am Freibad

Nicht auf der Karte: Kalkrieser Weg (Radschnellweg Osnabrück – Belm)

In der Wüste entstehen aktuell zwei neue Fahrradstraßen auf den Routen Heinrichstraße/Kurze Straße und Laischaftsstraße/Am Freibad. An dieser Stelle wird über den Zeitplan der Arbeiten informiert:

  • Vorbereitende Arbeiten: bis Mitte Juli
  • Start Markierungsarbeiten: Mitte Juli
  • Ausbau Kurze Straße Mitte Juli
  • Ende aller Arbeiten: Anfang September

Was zeichnet eine Fahrradstraße aus?

In Fahrradstraßen spielt, wie der Name schon vermuten lässt, das Fahrrad die erste Geige. Kraftfahrzeuge sind, so sie denn durch ein entsprechendes Verkehrszeichen zugelassen sind, nur zu Gast und müssen sich entsprechend dem Radverkehr verhalten.

Was gilt für Radfahrer?

In einer Fahrradstraße gilt Tempo 30 und Radfahrende dürfen auch nebeneinander fahren. Wo immer möglich und sinnvoll wird die Fahrradstraße zur Verringerung von Wartezeiten, gegenüber den kreuzenden Straßen bevorrechtigt.

Was gilt für Autos?

Das Befahren von Fahrradstraßen mit Kraftfahrzeugen ist nur erlaubt, wenn ein Zusatzschild dies anordnet. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h. Die motorisierten Verkehrsteilnehmenden müssen dabei besondere Rücksicht auf den Radverkehr und die ihm hier eingeräumten Rechte nehmen.

Was gilt für Fußgängerinnen und Fußgänger?

Die Anordnung einer Fahrradstraße hat keine direkten Auswirkungen auf den Gehweg beziehungsweise die Fußgänger. Dort, wo kein Gehweg vorhanden ist, muss wie gewohnt am Fahrbahnrand gegangen werden.

Wie kann eine Beschilderung aussehen?

Das Verkehrszeichen „Fahrradstraße“ kennzeichnet grundsätzlich, dass es sich bei der beschilderten Straße um eine Fahrradstraße handelt. Das Zusatzzeichen darunter erlaubt es auch Autos und Krafträdern die Straße zu verwenden. Liegt dieses nicht vor, so dürfen nur Fahrräder die Straße befahren. Das Ende einer Fahrradstraße wird durch ein ausgegrautes und durchgestrichenes Fahrradstraßen Schild oder Tempo-30-Zone Schild kenntlich gemacht.

Welche Straßen in Osnabrück sind Fahrradstraßen?

  • Kommenderie-/Kolping-/Lyrastraße
  • Katharinen- und Augustenburgerstraße
  • Wörthstraße
  • Lohstraße

Im Stadtteil Wüste werden aktuell zwei weitere Fahrradstraßen eingerichtet:

  • Heinrichstraße/ Kurze Straße
  • Laischaftsstraße/Am Freibad

Welche langfristigen Wirkungen sind zu erwarten?

Langfristig betrachtet sind Fahrradstraßen auch ein Anti-Stau-Instrument für den Autoverkehr: Mit Instrumenten wie Fahrradstraßen, Velorouten usw. wird das Radfahren attraktiver. Menschen, die heute noch Auto fahren, werden dann zumindest gelegentlich aufs Rad umsteigen.