Lastenrad

Antrag, Förderung, Gewerbe

Das Fahrrad wird als Transportmittel in der Stadt immer beliebter. Aber auch wer am liebsten nur mit dem Drahtesel unterwegs wäre, stößt im Alltag manchmal an seine Grenze. Große Einkäufe oder schwere Dinge lassen sich auf einem normalen Rad nur schwerlich bewegen. Eine Lösung: Lastenfahrräder. Es gibt sie in vielen Größen und Farben, mal mit und mal ohne Elektroantrieb. Wenn Sie sich als Privatperson, kleines Unternehmen oder Selbstständige ein Lastenrad zulegen möchte, können Sie dafür bei der Stadt Fördermittel beantragen.

Der Rat der Stadt Osnabrück hat 2020 das kommunale Förderprogramm zur Anschaffung von Lastenrädern beschlossen. 200.000 Euro waren im ersten Entwurf dafür vorgesehen. Das Interesse der Osnabrückerinnen und Osnabrücker war aber so groß, dass die Fördersumme bereits im Sommer verdoppelt wurde. Für die Jahre 2021 und 2022 standen jeweils 100.000 Euro zur Verfügung.

Der Etat für das Förderjahr 2022 ist aufgebraucht. Neue Fördermittel stehen zurzeit nicht zur Verfügung. Es können keine weitere Anträge gestellt werden.

Das Niedersächsische Verkehrsministerium fördert den Kauf von Lastenrädern auch im dritten Jahr mit bis zu 800 Euro.

Mehr erfahren

Gefördert wird der Kauf von neuen Fahrrädern, die speziell zum Transport von Gütern und/oder Personen konstruiert werden. Darunter fallen ein- und zweispurige, zulassungs- und versicherungsfreie Lastenfahrräder mit und ohne batterieelektrische Tretunterstützung (Lastenpedelecs bis 25 km/h) sowie zulassungs- und versicherungspflichtige Lastenpedelecs bis 45 km/h. Das Lastenfahrrad/-pedelec muss über Transportmöglichkeiten verfügen, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind und mehr Volumen oder Gewicht aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad (mindestens eine Lastenzuladung von 40 kg zzgl. Fahrergewicht).

Nicht zuwendungsfähig sind S-Pedelecs, E-Bikes, gebrauchte oder überwiegend aus gebrauchten Teilen gebaute Lastenräder oder Lastenpedelecs, aus Einzelteilen zusammengestellte Lastenräder oder Lastenpedelecs sowie Prototypen. Außerdem werden keine geleasten Lastenräder gefördert. Nicht gefördert wird Zubehör, das über die Grundausstattung des jeweiligen Modells hinausgeht.

Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in der Stadt Osnabrück und eingetragene oder gemeinnützige Vereine und Verbände (mit Eintrag im Osnabrücker Vereinsregister oder mit Niederlassung in Osnabrück) können 33 Prozent der Anschaffungskosten (Brutto-Neuanschaffungspreis) erhalten, höchstens jedoch 750 Euro für Lastenräder und 2.000 Euro für Lastenpedelecs.

Antragsberechtigt sind ebenfalls

  • private Unternehmen bis zu einer Betriebsgröße von neun Mitarbeitern mit Sitz in Osnabrück
  • sonstige Selbständige und Freiberufler (mit Firmensitz oder Niederlassung in Osnabrück; unabhängig von der Rechtsform, einschließlich Genossenschaften)

Sie können eine Förderung in Höhe von 25 Prozent der Anschaffungskosten erhalten, maximal 500 Euro für Lastenräder und 1.500 Euro für Lastenpedelecs. Wenn sie vorsteuerabzugsberechtigt sind, erfolgt die Förderung auf den Netto-Neuanschaffungspreis.

Sie müssen die geförderten Lastenräder für die Dauer von drei Jahren privat, für gewerbliche oder gemeinnützige Zwecke im Stadtgebiet von Osnabrück nutzen. Der Wohnsitz, Firmen- oder Vereinssitz muss in diesem Zeitraum in der Stadt Osnabrück verbleiben, ansonsten ist die Förderung anteilig zurückzuzahlen. Die Förderung erfolgt nach dem „Windhundprinzip“, das heißt entscheidend ist der Zeitpunkt der Abgabe der vollständigen Antragsunterlagen. Es gilt der Zeitpunkt des Antragseingangs. Im Falle der Mittelausschöpfung erfolgt bei zeitgleichem Antragseingang ein Losentscheid. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Schritt 1: Holen Sie ein Angebot beziehungsweise einen Kostenvoranschlag für ein Lastenrad ihrer Wahl ein. Dieser muss dem Antrag beigefügt werden. Im Angebot muss Zubehör, das über die Grundausstattung des jeweiligen Modells hinausgeht, gesondert deklariert werden.

Schritt 2: Stellen Sie den Online-Antrag auf Förderung oder drucken Sie sich den Antrag aus und reichen ihn postalisch ein.

Schritt 3: Ihr Antrag wird schnellstmöglich geprüft und Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid. Wichtig: Sie dürfen vor dem schriftlichen Bewilligungsbescheid keinen Kaufvertrag abschließen.

Schritt 4: Sobald Sie den Bewilligungsbescheid erhalten haben, können Sie das Lastenrad bestellen.

Schritt 5: Versehen Sie Ihr Lastenrad mit den Ihnen mit dem Bewilligungsbescheid zugesandten Aufklebern. Innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten nach Förderzusage sind alle erforderlichen Kaufnachweise (Rechnung, Rahmennummer und Nutzlast) sowie ein Foto des Lastenrades mit dem angebrachten Förderaufkleber einzureichen.

Schritt 6: Danach erfolgt die Auszahlung der Kaufprämie. Werden die erforderlichen Kaufnachweise nicht fristgerecht eingereicht, ist die oben genannte Förderzusage hinfällig. Wenn es zu Verzögerungen durch verlängerte Lieferzeiten kommt, informieren Sie uns bitte.

Fragen zur Antragstellung

Gabriele Hänsler
Telefon: 0541 323 4174
lastenradnoSpam@osnabruecknoSpam.de

Fragen rund um den Radverkehr

Ulla Bauer (Radverkehrsbeauftragte)
Telefon: 0541 323 4695
radverkehrnoSpam@osnabruecknoSpam.de

Zum Herunterladen