Die geplanten Fahrbahnmarkierungen konnten hingegen witterungsbedingt noch nicht vorgenommen werden. Sie werden im Frühjahr aufgebracht, wenn die Wetterlage wieder beständiger ist, und sollen dann – wie auch in den jüngsten Fahrradstraßen in der Wüste und der Ernst-Sievers – den neuen Straßencharakter verdeutlichen.
Als Fahrradstraßen gelten die drei Straßen aber schon jetzt. Für Nutzerinnen und Nutzer ändert sich jedoch in diesem Fall nicht allzu viel: Nach wie vor gilt hier eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h und an den Kreuzungen, sofern nicht anders beschildert, rechts vor links. Neu ist, dass Radfahrende von nun an nebeneinander fahren dürfen: In Fahrradstraßen genießt der Radverkehr Priorität, der motorisierte Verkehr hat sich unterzuordnen. Beim Überholen müssen Autos wie überall mindestens 1,5 Meter Abstand halten.
In der Straße Zum Forsthaus laufen noch bis Mitte des Jahres Tiefbauarbeiten der Stadtwerke. Bis zu deren Fertigstellung kommt es zu Einschränkungen für alle Verkehrsteilnehmenden; entsprechende Umleitungen werden jeweils ausschildert. Wenn die Arbeiten abgeschlossen sind, wird die Fahrradstraße hier durchgängig ausgeschildert, markiert und befahrbar sein.
Die neue Fahrradstraße liegt auf der Pilgerroute des deutschlandweiten Fahrradwegenetzes „D-Netz“ und wurde mit finanzieller Unterstützung des Bundeamts für Logistik und Mobilität eingerichtet. Im zurückliegenden Jahr wurde durch diese Fördermöglichkeit bereits der Teil des Haseuferwegs zwischen Wachsbleiche und Römereschstraße saniert und die Befahrbarkeit durch den Einsatz einer sogenannten dynamischen Schicht verbessert.