In der Ernst-Sievers-Straße gilt – wie in allen Osnabrücker Fahrradstraße – weiterhin Tempo 30. Markiert und beschildert wurde der neue Abschnitt so wie die im vergangenen Jahr eröffneten Fahrradstraßen im Stadtteil Wüste. Zuvor war an einigen Stellen die Fahrbahnoberfläche saniert worden.
Die Bevorrechtigung der Fahrradstraße gilt ab sofort an allen abzweigenden Straßen zwischen den beiden Knotenpunkten mit der Rückertstraße und dem Kirchenkamp; die bisherige Rechts-vor-Links-Regelung ist in diesem Abschnitt aufgehoben. An den beiden Kreuzungen zu Beginn und am Ende der Fahrradstraße werden die gewohnten Vorfahrtsregeln beibehalten.
Wichtige Veloroute in die Innenstadt
Die Ernst-Sievers-Straße bildet im Radverkehrsplan der Stadt Osnabrück eine wichtige „Veloroute“ aus den Stadtteilen Weststadt und Hellern in die Innenstadt. Stadteinwärts geht sie in die Katharinenstraße über, die 1998 als erste Osnabrücker Fahrradstraße ausgewiesen wurde. Die Ernst-Sievers-Straße ist die achte Fahrradstraße in der Stadt Osnabrück. Als nächstes soll noch in diesem Jahr der Straßenzug Am Forsthaus, Zum Töfatt und Egon-von-Romberg-Weg im Stadtteil Sutthausen folgen.
In Fahrradstraßen genießt der Radverkehr Priorität, der motorisierte Verkehr hat sich unterzuordnen. Radfahrerinnen und Radfahrer dürfen hier nebeneinander fahren, beim Überholen müssen Autos wie überall mindestens 1,5 Meter Abstand halten. Sofern es nicht anders ausgeschildert ist, gilt für alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Kilometern pro Stunde.
Weitere Informationen zu den Fahrradstraßen in Osnabrück finden Sie hier.